Dienstag, 16. August 2005
Aber Vorsicht: Keine tote Sache
Ein Mittelfinger, der in eine Videoüberwachungskamera gezeigt wird, beleidigt den diensttuenden Polizisten, der hinter dem Monitor sitzt.
Die Richter gingen davon aus, dass der "Stinkefinger" nicht einer toten Sache, sondern dem Polizisten gegolten habe.

[via: Moe]

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